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INSOLVENZANTRAGSVORBEREITUNG

Größtes Manko der meisten Sanierungskonzepte ist die fehlende Lösungsmöglichkeit im Falle des Scheiterns der außergerichtlichen Sanierung, sodass der Sanierungsberater – nicht selten überraschend für den Unternehmer – mit Ablehnung des Sanierungskonzepts durch die Gläubiger seine Aufgabe als beendet betrachtet und dem Unternehmer nicht weiter zur Verfügung steht. Dies hat nicht selten zur Folge, dass der alleingelassene Unternehmer plan- und konzeptlos reagiert.

Mit der Entwicklung des Konzeptes Inklusiver Stufenloser Sanierung – KISS – haben wir einen Weg gefunden, das Sanierungskonzept auch nach Scheitern einer außergerichtlichen Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durchzusetzen. Dies erlaubt uns, die Arbeit an einer Stelle aufzunehmen, an welcher andere Unternehmensberater die Übernahme ablehnen.

Wesentlich ist in diesen Fällen die Kenntnis der regionalen Gerichtsstruktur zur Vorbereitung eines optimalen Insolvenzantrages unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Dies ist in der Praxis, wonach in 2012 beispielhaft beim Amtsgericht Charlottenburg 90 % aller gestellten Anträge auf Eigenverwaltung unzulässig waren, nicht selbstverständlich.

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