Übertragende Sanierung
Die übertragende Sanierung als Unternehmensveräußerung im Ganzen durch Übertragung aller betriebsnotwendigen Einzelvermögensgegenstände ist in der InsO als Sanierungsform nicht vertypt, wird jedoch allgemein anerkannt und in der InsO vorausgesetzt (vgl. § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO). Die übertragende Sanierung beherrscht dabei die Insolvenzpraxis, da eine Vielzahl von Sanierungsaufgaben gelöst werden können und Vorbereitung, Vollzug, Risikomanagement und wirtschaftlicher Anreiz des asset deals in der Insolvenzpraxis hohen Anklang gefunden haben.
„Wildfang“ Automotive GmbH & Co. KG
RMP RAFESA Mobilfunk Projekt GmbH & Co. KG
IKS – Innovative Karosserie- & Sicherheitstechnik GmbH
Food Retail and Production CS GmbH
Autohaus Goetze GmbH
Burgenländer Fleischwaren GmbH
MIB – Munich Innovative Biomaterials GmbH
BoRaGlas GmbH
AVIZA Technology GmbH
Autohaus Enders GmbH & Co. KG
Seit Einführung des ESUG vollzieht sich die Sanierung auch kleinerer, aber vor allem mittlerer und großer Unternehmen vorrangig im Wege des Insolvenzplanes, da dem Unternehmer hierdurch die Wertschöpfungsquelle erhalten bleibt und die Regulierung privater Verbindlichkeiten wesentlich erleichtert wird.