Die Sanierungsberatung in Krisensituationen ist der Fokus unserer Unternehmensberatung. Insbesondere unter Berücksichtigung der sich im Rahmen von Eigenverwaltung und Insolvenzplanlösung nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) seit dem 01.03.2012 ergebenden neuen Möglichkeiten gewährleisten wir die Steuerung von Sanierungsprozessen. Der wesentliche Qualitätsunterschied zur üblichen Unternehmensberatung besteht in der Umsetzung des hierfür erarbeiteten Konzeptes Inklusiver Stufenloser Sanierung – KISS. Hiernach wird unter Einbeziehung aller Beteiligten ein Sanierungskonzept entworfen, welches der Verhinderung eines Insolvenzverfahrens dient, indem es die Nachteile einer Sanierung im Insolvenzverfahren für alle Beteiligten aufzeigt und unter Vornahme eines angemessenen Interessenausgleiches Lösungsmöglichkeiten anbietet. Ziel ist daher stets die außergerichtliche Sanierung. Sofern diese mangels Konsens aller Beteiligter scheitert, wird die Sanierung im Insolvenzverfahren zu einem Lösungstool, welches die Steuerung des gesamten Verfahrensablaufes ermöglicht.
Nicht selten haben wir es in unserer über zehnjährigen Sanierungspraxis erlebt, dass Gläubiger ihre obstruierende Position im Rahmen einer außergerichtlichen Sanierung aufgrund einer Vervielfachung ihrer Verbindlichkeiten nach Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter, z.B. aufgrund von Insolvenzanfechtungen, bedauert haben. Diese Gefahr wird den Gläubigern aufgrund der Gegenüberstellung der Lösungsansätze verdeutlicht, wodurch sich die außergerichtliche Einigungsbereitschaft erhöht und im Falle eines Scheiterns die Sanierung mit Hilfe eines Insolvenzplans auch gegen den Willen des obstruierenden Gläubigers vollzogen werden kann.