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SACHWALTUNG

In Verfahren der (vorläufigen) Eigenverwaltung wird dem Unternehmen seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis belassen und lediglich ein (vorläufiger) Sachwalter bestellt.

Unsere Verwalter wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in zahlreichen Verfahren auf Gläubiger- oder Schuldnervorschlag zum (vorläufigen) Sachwalter bestellt.

Die Vorteile der Eigenverwaltung zeigen sich für alle Beteiligten insbesondere in den Fällen, in welchen der redliche Unternehmer vom Insolvenzgericht oder Gläubigerausschuss einen (vorläufigen) Sachwalter aus unserem Haus zur Seite gestellt bekommen hat. In solchen Fällen sind unsere Verwalter bereit und in der Lage, den Unternehmer in allen Belangen zu unterstützen, insbesondere einen Insolvenzplan zu erstellen und diesen mit oder unmittelbar nach Verfahrenseröffnung beim Insolvenzgericht vorzulegen sowie erforderlichenfalls ein internationales Bieterverfahren selbst durchzuführen. Durch die damit einhergehende Kostenersparnis wird der Vorteil der Sachwaltung in Form der Reduzierung der Verfahrenskosten um bis zu 50% nicht durch die Einschaltung weiterer Dienstleister aufgebraucht und kommt somit den Gläubigern und dem Unternehmen unmittelbar zugute.

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