Die Sanierungsfunktion des Insolvenzverfahrens hat in § 1 InsO ihren Niederschlag gefunden und wurde zuletzt durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) gestärkt.
Moderne Insolvenzverwaltung erfordert daher Insolvenzverwalter, die in der Lage und bereit sind, neben der klassischen Unternehmensabwicklung Sanierungseignungen insolventer Unternehmen zu erkennen und Sanierungslösungen umzusetzen. Eckpfeiler des Vorgehens sind dabei die Konsolidierung der Unternehmensbelange, die Erarbeitung des Sanierungskonzepts und hierdurch im Ergebnis die Optimierung der Gläubigerquote.
Unsere Insolvenzverwalter zeichnen sich durch „Unternehmerblut“ aus. Sie beherrschen die gesamte Palette der Sanierungswerkzeuge, so dass das jeweils geeignetste herangezogen werden kann. Die Anzahl der übertragenden Sanierungen und erfolgreichen Insolvenzpläne sowie die Bestellungen durch 40 Insolvenzgerichte seit Gründung in 2002 ist ein beredter Beleg.
Die Gründungsgesellschafter Dr. Jürgen Wallner und Rüdiger Weiß haben sich bereits im Gesetzgebungsverfahren zum ESUG intensiv mit den Auswirkungen für die Sanierungs- und Insolvenzpraxis beschäftigt und an der Fachdiskussion durch Veröffentlichungen wissenschaftlicher Beiträge teilgenommen, insbesondere einen Alternativvorschlag zum Diskussionsentwurf des BMJ erarbeitet. Nach dem Inkrafttreten des ESUG wurde die geschaffene Möglichkeit der Gläubigerbeteiligung bei der Sachwalter-/Insolvenzverwalterbestellung bereits von zahlreichen Unternehmen genutzt und die Insolvenzverwalter der WallnerWeiß Unternehmensgruppe vorgeschlagen. Wir konnten so bereits in einer Vielzahl von Schutzschirmverfahren nach
§ 270b InsO und Eigenverwaltungsverfahren nach§ 270a InsO unser Know-how erfolgreich umsetzen.
Die Umsetzung des Sanierungskonzeptes des Unternehmers in Eigenverwaltung mittels Insolvenzplan gelang auch in Verfahren ohne Eintritt eines Beraters in die Geschäftsführung binnen weniger Monate.