Insolvenzverfahren sind ungeachtet der Sanierungsbemühungen im Vorfeld auch für im Kern sanierungsfähige Unternehmen nicht generell vermeidbar. Das Insolvenzplanverfahren bietet flexible Lösungen, um abweichend von den Vorschriften der Insolvenzordnung die Gläubigerbefriedigung in kürzester Zeit zu regeln und damit optimale Sanierungsvoraussetzungen zu erreichen. Dem Unternehmen wird so die Möglichkeit eines Neustartes mit einem finanz- und leistungswirtschaftlich optimierten Geschäftsbetrieb unter der Belassung der erforderlichen liquiden und betriebsnotwendigen Mittel eröffnet.
Insbesondere für Unternehmen, welche bereits im Wege der außergerichtlichen Sanierung von einem erfahrenen Berater betreut wurden, bietet sich bei entsprechender Vorbereitung der Unterlagen die Möglichkeit, den Sanierungsprozess im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durch Insolvenzplan innerhalb von drei Monaten nach Verfahrenseröffnung abzuschließen und hierdurch gegenüber Kunden und Lieferanten die Leistungsfähigkeit zu belegen.
Wir haben anhand einer Vielzahl erfolgreicher Insolvenzpläne unter Beweis gestellt, dass wir den bisher in der Insolvenzpraxis nicht selten gemiedenen Insolvenzplan bis in das kleinste Detail beherrschen.