Insolvenzplan
Der Insolvenzplan ist das gesetzgeberisch gewollte Universalinstrument für die Bewältigung der Insolvenz. Ein Höchstmaß an Flexibilität der Regelungen soll den Beteiligten ermöglichen, die für sie günstigste Art der Insolvenzabwicklung zu entdecken und durchzusetzen. In der bisherigen Praxis führte der Insolvenzplan jedoch eher ein Schattendasein. Aufgrund der nicht zu erfüllenden Erlöserwartung von Absonderungsberechtigten und Insolvenzgläubigern sowie der Verfahrensökonomie wies der Plan für die Verfahrensbeteiligten häufig geringere Attraktivität als der asset deal auf. Mit Inkrafttreten des ESUG wurde das Insolvenzplanverfahren ausgebaut und gestrafft, so wurden Eingriffsmöglichkeiten in die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte der am Schuldner beteiligten Personen geschaffen sowie die Rechtsmittelmöglichkeiten beschränkt.