Bescheinigung nach § 270 b InsO
Kernstück eines Antrages auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens ist die Bescheinigung zum Vorliegen der lediglich drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 270 b InsO, wobei die vom jeweiligen Insolvenzgericht gestellten Anforderungen divergieren. Gleiches gilt für die am Markt hierfür veranschlagten Kosten. In den durch die Sachwalter der WallnerWeiß Unternehmensgruppe geführten Verfahren wurden Bescheinigungen durch entsprechend qualifizierte Unternehmen bereits ab € 3.000,00 erstellt.
Für branchenspezifische Kenntnisnachweise wenden Sie sich bitte an consulting@wallnerweiss.de.