Außergerichtliche Sanierung
Die außergerichtliche Sanierung ist grds. Vorstufe der Entscheidung über eine Insolvenzantragstellung und aufgrund des mit jedem Verfahren einhergehenden Risikopotentials dem Insolvenzantrag vorzuziehen. Der Erfolg einer außergerichtlichen Sanierung hängt davon ab, einen allgemein konsentierten Gesamtplan zu erstellen. Dem Schuldner obliegt es, die Gläubiger davon zu überzeugen, dass die geplante außergerichtliche Sanierung für alle Beteiligte den besten Ausweg aus einer bestehenden oder sich abzeichnenden Krise darstellt. Dabei unterliegt er einem enormen Zeitdruck, da mit zunehmender Krisenintensität die Handlungsspielräume kleiner, jedoch die insolvenzrechtlichen Haftungsrisiken für die Beteiligten größer werden.
Da bei außergerichtlicher Sanierung die Krisensituation nicht öffentlich wird, wird auf die namentliche Nennung der sanierten Unternehmen verzichtet. Für branchenspezifische Kenntnisnachweise wenden Sie sich bitte an consulting@wallnerweiss.de.